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BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 378.00 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Sachaufklärungsmangel durch Nichtbeachtung eines Beweisantrages durch das Berufungsgericht zu der Frage der Nachhaltigkeit des militärischen Schutzes von Kosovo-Albern vor einer Verfolgung durch Serbien - Hinreichende Bezeichnung des Aufklärungsmangels als Gegenstand ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Niedersachsen, 10.05.2000 - 13 L 5504/98
- BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 378.00
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 24.03.2000 - 9 B 530.99
Auszug aus BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 378.00
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. zuletzt z.B. Beschluss vom 24. März 2000 - BVerwG 9 B 530.99 - m.w.N.) darf ein Tatsachengericht, wenn zur Situation in einem Herkunftsland bereits zahlreiche Auskünfte, Gutachten und Stellungnahmen vorliegen, gemäß § 98 VwGO in entsprechender Anwendung des § 412 ZPO grundsätzlich nach seinem tatrichterlichen Ermessen entscheiden, ob es zusätzliche Auskünfte und Sachverständigengutachten im vorliegenden Verfahren einholt. - BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 379.00
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Nachhaltigkeit des …
Auszug aus BVerwG, 08.08.2000 - 9 B 378.00
Außerdem hätte das Berufungsgericht den Beweisantrag auf Einholung eines "militärwissenschaftlichen SV-Gutachten(s)" im Schriftsatz vom 13. April 2000 als nicht hinreichend substantiiert ablehnen können; der Vortrag hierzu, "die militärische Lage kennen Generäle und militärische Stäbe am besten", nur seien "diese Auskunftspersonen" bisher nicht gefragt worden, genügte den Anforderungen an die Substantiierung im Hinblick auf das in das Verfahren eingeführte umfangreiche Erkenntnismaterial nicht (vgl. in diesem Sinne auch die Ausführungen des Berufungsgerichts in der Entscheidung, die dem Parallelverfahren BVerwG 9 B 379.00 zugrunde liegt - Beschluss vom 10. Mai 2000 - 13 L 1717/99 - BA S. 5 Abs. 1 a.E.).